Die Verwahrstelle für Ihre Alternativen Investmentfonds – rechtssicher, verantwortungsvoll und partnerschaftlich.
Aufgaben und Pflichten
Die DTR-Verwahrstelle übernimmt eine zentrale Rolle in der sicheren und regelkonformen Verwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIF), sowohl bei Spezial- als auch Publikumsfonds. Die Aufgaben sind gesetzlich geregelt – insbesondere durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und konkretisiert im BaFin-Rundschreiben 05/2018 (WA) für Verwahrstellen.
Verwahrung und Kontrolle von Vermögensgegenständen:
Nicht-verwahrfähige Vermögenswerte müssen von der DTR-Verwahrstelle registriert und kontrolliert werden. Dies umfasst eine vollständige und fortlaufende Erfassung aller relevanten Informationen (z. B. Lage, Eigentumsverhältnisse, Erwerbsdatum).
Überwachung der Zahlungsflüsse:
Die DTR-Verwahrstelle kontrolliert sämtliche Zahlungsströme der Fonds, um eine lückenlose und gesetzeskonforme Mittelverwendung sicherzustellen.
Sicherstellung von Anteilbewegungen:
Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen erfolgen nur unter der Aufsicht der DTR-Verwahrstelle, um die Rechte der Anleger zu schützen.
Schutz der Anlegerinteressen:
Die DTR-Verwahrstelle handelt unabhängig und ausschließlich im Interesse der Anleger – bei Publikumsfonds wie bei Spezialfonds mit hohen Prüfstandards.
Durch diese umfassenden Kontroll- und Überwachungsfunktionen trägt die DTR-Verwahrstelle entscheidend zur Stabilität und Integrität des Fondsmanagements bei.
Eigentumsprüfung:
Vor der Registrierung prüft die DTR-Verwahrstelle, ob der Fonds tatsächlicher Eigentümer des Vermögenswerts ist. Bei Immobilien erfolgt dies beispielsweise durch die Einsicht in Grundbuchauszüge oder vergleichbare Nachweise.
Transaktionskontrolle:
Erwerb, Veräußerung und Belastung nicht-verwahrfähiger Assets – etwa Immobilienkäufe oder -verkäufe – unterliegen einer vorherigen Prüfung durch die DTR-Verwahrstelle. Die Mittelverwendung muss mit dem Fondsvertrag und den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.
Kontinuierliche Überwachung:
Die DTR-Verwahrstelle kontrolliert regelmäßig, ob der Vermögenswert noch im Bestand ist, ob Änderungen ordnungsgemäß dokumentiert wurden und ob die Fondsgesellschaft ihren Pflichten nachkommt.
Sicherstellung gesetzlicher Konformität:
Auch bei nicht-verwahrfähigen Assets prüft die DTR-Verwahrstelle die Einhaltung der Anlagegrenzen, Bewertungsprozesse und Vorschriften zur Risikostreuung.
Sicherheit für professionelle und semi-professionelle Anleger:
Durch die unabhängige Kontrolle der Verwahrstelle erhalten institutionelle Investoren zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwaltung des Fondsvermögens – insbesondere bei langfristig gebundenen, komplexen Sachwertanlagen wie Immobilien. Dies schafft Vertrauen, reduziert Risiken und unterstützt die Einhaltung regulatorischer Anforderungen
Genehmigung der
DTR-Verwahrstelle
2013
Anzahl betreuter
Alternativer Investmentfonds
mehr als 60 AIFs
davon 17 P-AIFs
Höhe des verwalteten Investmentvermögens
über 800 Millionen €
Kontakt
DEHMEL & TIEDEMANN Rechtsanwalts GmbH
Große Theaterstraße 31-35
D-20354 Hamburg
Telefon:
+40 40 35715170
E-Mail:
info[at]dtr-verwahrstelle.de

