Die Verwahrstelle für Ihre Alternativen Investmentfonds – rechtssicher, verantwortungsvoll und partnerschaftlich.

Aufgaben und Pflichten

Die  DTR-Verwahrstelle übernimmt eine zentrale Rolle in der sicheren und regelkonformen Verwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIF), sowohl bei Spezial- als auch Publikumsfonds. Die Aufgaben sind gesetzlich geregelt – insbesondere durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und konkretisiert im BaFin-Rundschreiben 05/2018 (WA) für Verwahrstellen.

Verwahrung und Kontrolle von Vermögensgegenständen:
Nicht-verwahrfähige Vermögenswerte müssen von der DTR-Verwahrstelle registriert und kontrolliert werden. Dies umfasst eine vollständige und fortlaufende Erfassung aller relevanten Informationen (z. B. Lage, Eigentumsverhältnisse, Erwerbsdatum).

Überwachung der Zahlungsflüsse:
Die DTR-Verwahrstelle kontrolliert sämtliche Zahlungsströme der Fonds, um eine lückenlose und gesetzeskonforme Mittelverwendung sicherzustellen.

Sicherstellung von Anteilbewegungen:
Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen erfolgen nur unter der Aufsicht der DTR-Verwahrstelle, um die Rechte der Anleger zu schützen.

Schutz der Anlegerinteressen:
Die DTR-Verwahrstelle handelt unabhängig und ausschließlich im Interesse der Anleger – bei Publikumsfonds wie bei Spezialfonds mit hohen Prüfstandards.

Durch diese umfassenden Kontroll- und Überwachungsfunktionen trägt die DTR-Verwahrstelle entscheidend zur Stabilität und Integrität des Fondsmanagements bei.

Eigentumsprüfung:
Vor der Registrierung prüft die DTR-Verwahrstelle, ob der Fonds tatsächlicher Eigentümer des Vermögenswerts ist. Bei Immobilien erfolgt dies beispielsweise durch die Einsicht in Grundbuchauszüge oder vergleichbare Nachweise.

Transaktionskontrolle:
Erwerb, Veräußerung und Belastung nicht-verwahrfähiger Assets – etwa Immobilienkäufe oder -verkäufe – unterliegen einer vorherigen Prüfung durch die DTR-Verwahrstelle. Die Mittelverwendung muss mit dem Fondsvertrag und den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.

Kontinuierliche Überwachung:
Die DTR-Verwahrstelle kontrolliert regelmäßig, ob der Vermögenswert noch im Bestand ist, ob Änderungen ordnungsgemäß dokumentiert wurden und ob die Fondsgesellschaft ihren Pflichten nachkommt.

Sicherstellung gesetzlicher Konformität:
Auch bei nicht-verwahrfähigen Assets prüft die DTR-Verwahrstelle die Einhaltung der Anlagegrenzen, Bewertungsprozesse und Vorschriften zur Risikostreuung.

Sicherheit für professionelle und semi-professionelle Anleger:
Durch die unabhängige Kontrolle der Verwahrstelle erhalten institutionelle Investoren zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwaltung des Fondsvermögens – insbesondere bei langfristig gebundenen, komplexen Sachwertanlagen wie Immobilien. Dies schafft Vertrauen, reduziert Risiken und unterstützt die Einhaltung regulatorischer Anforderungen

Genehmigung der 
DTR-Verwahrstelle

2013

Anzahl betreuter 
Alternativer Investmentfonds

mehr als 60 AIFs
davon 17 P-AIFs

Höhe des verwalteten Investmentvermögens

über 800 Millionen €

Kontakt

DEHMEL & TIEDEMANN Rechtsanwalts GmbH
Große Theaterstraße 31-35
D-20354 Hamburg

Telefon:
+40 40 35715170

E-Mail:
info[at]dtr-verwahrstelle.de

© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.